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Bedingungen für den Skiverleih

  • Die geliehene Ausrüstung kann am Tag vor Leihbeginn ab 16:30 Uhr abgeholt werden.
  • Die Leihgebühr für die Ausrüstung muss einschließlich dem Tag der Rückgabe gezahlt werden, wenn sie nach 9 Uhr morgens abgegeben wird.
  • Der Umtausch des Leihobjektes gegen ein gleichwertiges ist jederzeit möglich und der erste Umtausch kostenlos.
  • Ein Ersatz durch Material unterschiedlicher Kategorien und damit unterschiedlicher Beträge ist ebenfalls möglich, wobei im Falle einer höheren Kategorie die Differenz in Rechnung gestellt, im Falle einer niedrigeren Kategorie jedoch nicht erstattet wird.
  • Eine vorzeitige Beendigung des Leihvertrages ist durch Rückgabe der Ausrüstung ohne Rückerstattungsansprüche des Leihnehmers möglich. Rückerstattungen erfolgen ausschließlich bei Krankheit und/oder Unfall durch Vorlage einer regulären ärztlichen Bescheinigung, die vom ortsansässigen Arzt ausgestellt wird.
  • Der Leihnehmer übernimmt die volle Verantwortung für das ausgeliehene Objekt.
  • Die Ausrüstung ist nicht versichert, durch eine Regulierungsvereinbarung mit einem Zuschlag von 10% auf die Leihsumme wird das Risiko des Bruchs der Ausrüstung zu 100% vom Leihgeber getragen.
  • Im Falle eines Totalschadens des geliehenen Materials ohne Regulierungsvereinbarung wird das betreffende Material dem Leihnehmer zu 50 % des vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreises in Rechnung gestellt.
  • Im Falle eines Diebstahls des Materials wird das betreffende Material dem Leihnehmer zu 50% des vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreises in Rechnung gestellt.
  • Im Falle eines Diebstahls ist der Leihnehmer verpflichtet, den Diebstahl den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu melden.
  • Im Falle einer teilweisen Beschädigung des Materials ohne Regulierungsvereinbarung wird die Reparatur dem Leihnehmer gemäß der aktuellen Reparaturpreisliste in Rechnung gestellt.